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Österreich
Bis zu 1.116 Euro Mindestsicherung
Die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde vom Nationalrat jetzt noch rechtzeitig vor der Tagungspause mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen genehmigt. Somit können die neuen Bestimmungen, eine rechtzeitige Umsetzung in den Ländern vorausgesetzt, am 1. September in Kraft treten.
134 Euro Zuschlag pro Kind
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung beträgt im Jahr 2010 744 Euro für eine Einzelperson bzw. 1.116 Euro für Paare, wobei der im Betrag enthaltene Wohnkostenanteil von 25 Prozent, je nach Höhe der tatsächlichen Wohnkosten, variabel ist. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung muss zumindest zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Für Kinder sind Zuschläge von monatlich 134 Euro (bzw. 112 Euro ab dem 4. Kind) vorgesehen. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist Arbeitswilligkeit, außerdem darf der bzw. die Betroffene keine eigenen Ersparnisse besitzen und muss bei längerem Bezug vorhandenes Vermögen verwerten.
134 Euro Zuschlag pro Kind
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung beträgt im Jahr 2010 744 Euro für eine Einzelperson bzw. 1.116 Euro für Paare, wobei der im Betrag enthaltene Wohnkostenanteil von 25 Prozent, je nach Höhe der tatsächlichen Wohnkosten, variabel ist. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung muss zumindest zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Für Kinder sind Zuschläge von monatlich 134 Euro (bzw. 112 Euro ab dem 4. Kind) vorgesehen. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist Arbeitswilligkeit, außerdem darf der bzw. die Betroffene keine eigenen Ersparnisse besitzen und muss bei längerem Bezug vorhandenes Vermögen verwerten.
Quelle Jö-Schau

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