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Bier nur mit Ausweis: Finanz rudert zurück
Das Finanzministerium zieht nach heller Aufregung im Handel eine mittlerweile als "unselig" erkannte Richtlinie zurück, die seit Anfang Jänner eine verschärfte Kunden-Ausweispflicht für Käufe von Bier, Wein, Schnaps oder Mineralwasser an Supermarktkassen vorsieht. Die Limits, ab denen Käufer Name und Adresse angeben müssen, waren mit Jahreswechsel per Erlass pro Kauf auf 20 Liter Bier (mehr als 2 Kisten), 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke drastisch herabgesetzt worden.
Schwarzverkäufe stoppen
Die Finanz begründete den Erlass mit schärferer Betrugsbekämpfung. Hintergrund der Richtlinie, die in der Phase der Begutachtung offenbar unterhalb der Wahrnehmungsschwelle auch der betroffenen Branche lag, waren immer wieder vorkommende Betrugsfälle im Gastgewerbe, also Schwarzverkäufe. Da wurden Getränke nur zum Teil offiziell eingekauft, mit einem weiteren Teil Schwarzumsätze lukriert.
"Unüberlegter Schnellschuss"
Dafür seien diese Maßnahmen aber nicht geeignet, konterten die Getränkeverkäufer. Der Handel sträubte sich und wertete die neue Richtlinie als "unüberlegten Schnellschuss" - offensichtlich erfolgreich. Denn der Sprecher des Finanzministers, Harald Waiglein, kündigte nach heftigen Protesten am Mittwoch an, dass der Erlass zurückgenommen und die Ausweispflicht beim Getränkekauf entschärft werde.
Das könne bis zur vollständigen Rücknahme und Rückkehr zur alten Aufzeichnungsregelung gehen, die bis Dezember 2010 galt. Für Bier waren es bis Jahresende noch 100 Liter gewesen, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.
Beabsichtigt sei eine "intelligente Neuregelung", sagte Waiglein, die eine bessere Betrugsbekämpfung garantiere und die gleichzeitig verhindere, dass man den privaten Bereich solcherart erfasse. Auch im Ministerium wird eingeräumt, dass beim Wocheneinkauf auf dem Land oder für eine Geburtstagsparty leicht drei Kisten Mineralwasser oder Bier zusammenkommen können.
Schwarzverkäufe stoppen
Die Finanz begründete den Erlass mit schärferer Betrugsbekämpfung. Hintergrund der Richtlinie, die in der Phase der Begutachtung offenbar unterhalb der Wahrnehmungsschwelle auch der betroffenen Branche lag, waren immer wieder vorkommende Betrugsfälle im Gastgewerbe, also Schwarzverkäufe. Da wurden Getränke nur zum Teil offiziell eingekauft, mit einem weiteren Teil Schwarzumsätze lukriert.
"Unüberlegter Schnellschuss"
Dafür seien diese Maßnahmen aber nicht geeignet, konterten die Getränkeverkäufer. Der Handel sträubte sich und wertete die neue Richtlinie als "unüberlegten Schnellschuss" - offensichtlich erfolgreich. Denn der Sprecher des Finanzministers, Harald Waiglein, kündigte nach heftigen Protesten am Mittwoch an, dass der Erlass zurückgenommen und die Ausweispflicht beim Getränkekauf entschärft werde.
Das könne bis zur vollständigen Rücknahme und Rückkehr zur alten Aufzeichnungsregelung gehen, die bis Dezember 2010 galt. Für Bier waren es bis Jahresende noch 100 Liter gewesen, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.
Beabsichtigt sei eine "intelligente Neuregelung", sagte Waiglein, die eine bessere Betrugsbekämpfung garantiere und die gleichzeitig verhindere, dass man den privaten Bereich solcherart erfasse. Auch im Ministerium wird eingeräumt, dass beim Wocheneinkauf auf dem Land oder für eine Geburtstagsparty leicht drei Kisten Mineralwasser oder Bier zusammenkommen können.
Quelle apa | kurier

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