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Dr. Lukas Fantur und ein glücklicher Dipl.Ing.(HTL) Christian Trubacek
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Gericht entlastet Trubacek

Die Klage von Ex-OKOG (Oberwaltersdorfer Kommunalbetriebsgesellschaft) Geschäftsführer Dipl.Ing.(HTL) Christian Trubacek wegen ungerechtfertigter Entlassung gegen die OKOG war erfolgreich.
Ende 2009 wurde Trubacek von der damaligen Oberwaltersdorfer Gemeindeführung entlassen. Im folgenden Klagsbegehren wurden gegen Ihn Schadenersatzansprüche in der Höhe von 740.000,- Euro gestellt, die u.a. die Verschleppung des Konkurses oder das nicht Einbringen von Mietforderungen, bis hin zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen beinhalteten.

Nach jetzt rund 19 Monaten wurde das Verfahren mit einem Vergleich beendet und Dipl.Ing.(HTL) Christian Trubacek von allen Anklagepunkten freigesprochen: “Naturgemäß bin sehr erleichtert über diesen Ausgang. In Folge meiner Klage gegen die ungerechtfertigte Entlassung wurden von den nachfolgenden Geschäftsführern und dem Gesellschafterbeirat 8 Themenbereiche gegen mich vorgebracht und Schadenersatzforderungen erhoben, die wohl meinen wirtschaftlichen Ruin als Privatperson bedeutet hätten“

Trubacek klagte gemeinsam mit seinem Wirtschaftsanwalt Dr. Lukas Fantur vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gegen seine Entlassung. Das Verfahren endete jetzt mit einem umfassenden gerichtlichen Vergleich: Dabei werden nicht nur die finanziellen Ansprüche Trubaceks in der Höhe von ca. 60.000,- bis zur Konkurseröffnung anerkannt, sondern auch Prozesskostenersatz geleistet. Der Vergleich enthält auch die Bestätigung, dass die OKOG aus der vormaligen Geschäftsführertätigkeit keinerlei Schadenersatzansprüche gegen Trubacek hat. Die vormalige Entlassung Trubaceks ist damit aufgehoben. Es wurde eine Erklärung abgegeben, dass seitens der OKOG oder allfälliger Nachfolgefirmen keinerlei Forderungen bestehen. Das entspricht einer nachträglichen Erteilung der Entlastung für die Tätigkeit als Geschäftsführer.

Eine unendliche Geschichte bleibt hingegen das Konkursferfahren der OKOG und ob je die wahren Schuldigen Farbe bekennen, bleibt abzuwarten.
Quelle Jö-Schau
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