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Traiskirchen
Drittes Aufnahmezentrum muß kommen
Am 26.1. hatten sich VP-Innenministerin Maria Fekter, Knotzer (Erstaufnahmezentrum Traiskirchen) und der oberösterreichische VP-Bürgermeister Wilhelm Auzinger aus St. Georgen (Erstaufnahmezentrum Thalham) zusammengesetzt.
Die von VP-Innenministerin Fekter vorgeschlagene absolute Anwesenheitspflicht an den ersten Tagen des Verfahrens dürfte auch kurz vor der Verwirklichung stehen. Man habe am Dienstag im Ministerrat beschlossen, "diese Konstruktion in eine verfassungskonforme Form zu gießen", so Fekter. Vorgesehen sei ein zweiphasiges Gesetz, das für die ersten sieben Tage eine absolute Anwesenheitspflicht vorschreibt und auch Verstöße und Ausnahmefälle regelt. Entgegen seiner anfänglichen Kritik zeigte sich Knotzer nicht abgeneigt. Jene, die in die Illegalität abdriften wollen, werde man nicht in den Griff bekommen, aber "für jene, die Asyl wollen, wird das sicher funktionieren", meinte er.
Anwesenheitspflicht für Asylwerber
Das Innenministerium hat der SPÖ schon einen Entwurf zur "Anwesenheitspflicht" übergeben. Demnach werden die Flüchtlinge zumindest fünf Tage die Erstaufnahmestelle nicht verlassen dürfen, liegt ein Wochenende dazwischen, sind es sieben Tage. Auch im Anschluss können sich die Asylwerber nicht frei bewegen, sofern sie von einer negativen Entscheidung betroffen sein könnten. Ausgang gibt es bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens nur in speziellen Fällen.
Konkret ist von zwei Phasen die Rede. In der ersten sind die üblichen verfahrensrechtlichen Schritte wie Durchsuchung, Untersuchung, Lungen-Röntgen, Fingerprints abzuwickeln. Der Asylwerber hat daran mitzuwirken und soll deshalb ständig verfügbar sein. Will der Flüchtling in dieser Zeit die Erstaufnahmestelle verlassen, kann er mit Zwangsgewalt daran gehindert werden.
Auch danach soll jene derzeit gültige Regelung fallen, wonach sich Asylwerber im politischen Bezirk des Flüchtlingslagers frei bewegen können. Dies gilt für alle Fälle, wo eine negative Entscheidung im Zulassungsverfahren droht, etwa bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten oder wenn mittels Fingerprint festgestellt wurde, dass ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist. Am Verlassen des Zentrums wird der Flüchtling nicht mit Gewalt gehindert. Allerdings droht ihm dann Schubhaft.
Eberau
In Sachen Eberau will Fekter die Ergebnisse der Volksbefragungen sowie die Entscheide der Höchstgerichte abwarten. Dass das Zentrum gegen den Willen der Bevölkerung kommt, ist aber eher unwahrscheinlich: "Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass ich keine bin, die Bagger mit Polizeischutz auffahren lässt."
Alternative Standorte
Dass ein drittes Erstaufnahmezentrum kommen müsse, schien für Fekter klar: Es sei nicht zu erwarten, dass die Flüchtlingsströme zur Gänze abreißen werden, sagte sie. Das hohe Niveau in Österreich - pro Monat werden rund 1300 Anträge gestellt, die auf Traiskirchen und Thalham aufgeteilt werden, "rechtfertigt eine weitere Infrastruktur", wo diese eingerichtet werde, sei ihr grundsätzlich "egal".
Den ursprünglichen Vorschlag Knotzers, in jedem Bundesland ein eigenes kleineres Erstaufnahmelager zu errichten, sah Fekter als "logistisch schwer zu bewerkstelligen", weil man überall die komplette Bandbreite an Dolmetschern zur Verfügung stellen müsste und die Verteilung auf die unterschiedlichen Zentren dennoch sicher nicht gleichmäßig wäre.
Die von VP-Innenministerin Fekter vorgeschlagene absolute Anwesenheitspflicht an den ersten Tagen des Verfahrens dürfte auch kurz vor der Verwirklichung stehen. Man habe am Dienstag im Ministerrat beschlossen, "diese Konstruktion in eine verfassungskonforme Form zu gießen", so Fekter. Vorgesehen sei ein zweiphasiges Gesetz, das für die ersten sieben Tage eine absolute Anwesenheitspflicht vorschreibt und auch Verstöße und Ausnahmefälle regelt. Entgegen seiner anfänglichen Kritik zeigte sich Knotzer nicht abgeneigt. Jene, die in die Illegalität abdriften wollen, werde man nicht in den Griff bekommen, aber "für jene, die Asyl wollen, wird das sicher funktionieren", meinte er.
Anwesenheitspflicht für Asylwerber
Das Innenministerium hat der SPÖ schon einen Entwurf zur "Anwesenheitspflicht" übergeben. Demnach werden die Flüchtlinge zumindest fünf Tage die Erstaufnahmestelle nicht verlassen dürfen, liegt ein Wochenende dazwischen, sind es sieben Tage. Auch im Anschluss können sich die Asylwerber nicht frei bewegen, sofern sie von einer negativen Entscheidung betroffen sein könnten. Ausgang gibt es bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens nur in speziellen Fällen.
Konkret ist von zwei Phasen die Rede. In der ersten sind die üblichen verfahrensrechtlichen Schritte wie Durchsuchung, Untersuchung, Lungen-Röntgen, Fingerprints abzuwickeln. Der Asylwerber hat daran mitzuwirken und soll deshalb ständig verfügbar sein. Will der Flüchtling in dieser Zeit die Erstaufnahmestelle verlassen, kann er mit Zwangsgewalt daran gehindert werden.
Auch danach soll jene derzeit gültige Regelung fallen, wonach sich Asylwerber im politischen Bezirk des Flüchtlingslagers frei bewegen können. Dies gilt für alle Fälle, wo eine negative Entscheidung im Zulassungsverfahren droht, etwa bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten oder wenn mittels Fingerprint festgestellt wurde, dass ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist. Am Verlassen des Zentrums wird der Flüchtling nicht mit Gewalt gehindert. Allerdings droht ihm dann Schubhaft.
Eberau
In Sachen Eberau will Fekter die Ergebnisse der Volksbefragungen sowie die Entscheide der Höchstgerichte abwarten. Dass das Zentrum gegen den Willen der Bevölkerung kommt, ist aber eher unwahrscheinlich: "Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass ich keine bin, die Bagger mit Polizeischutz auffahren lässt."
Alternative Standorte
Dass ein drittes Erstaufnahmezentrum kommen müsse, schien für Fekter klar: Es sei nicht zu erwarten, dass die Flüchtlingsströme zur Gänze abreißen werden, sagte sie. Das hohe Niveau in Österreich - pro Monat werden rund 1300 Anträge gestellt, die auf Traiskirchen und Thalham aufgeteilt werden, "rechtfertigt eine weitere Infrastruktur", wo diese eingerichtet werde, sei ihr grundsätzlich "egal".
Den ursprünglichen Vorschlag Knotzers, in jedem Bundesland ein eigenes kleineres Erstaufnahmelager zu errichten, sah Fekter als "logistisch schwer zu bewerkstelligen", weil man überall die komplette Bandbreite an Dolmetschern zur Verfügung stellen müsste und die Verteilung auf die unterschiedlichen Zentren dennoch sicher nicht gleichmäßig wäre.
Quelle apa | Kurier

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