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Finanzen
Das sind Ihre neuen Rechte
Eines der großen Ziele des Verbraucherkreditgesetz ist es, Verbraucherkredite vergleichbar zu machen und so das tatsächlich günstigste Angebot wählen zu können. Wer also einen Personal-, Konsum- oder Hypothekarkredit aufnimmt, Ratenzahlungen vereinbart oder sich für einen Leasingvertrag entscheidet, muss vom Kreditgeber oder Kreditvermittler über Kosten und Kreditbedingungen detailliert informiert werden.
Vergleichen Sie den Effektivzinssatz
Den besten Vergleichswert bietet der so genannte "Effektivzinssatz", der die „echten“ Kosten (bestehend aus Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Kontospesen, etc.) enthält, wie etwa die ING-DiBa Direktbank Austria aufmerksam macht. Anhand dieses Effektivzinssatzes werden Angebote erst wirklich vergleichbar. Natürlich reicht es nicht, die Information entgegen zu nehmen. Denn: erst der Vergleich macht Sie sicher. Erst durch eine Gegenüberstellung verschiedener Anbieter wird das beste Angebot deutlich, wie zum Beispiel der Biallo-Kredit-Vergleich zeigt.
Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich
Der Verbraucher kann von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Dies stellt einen Schutz vor möglicherweise unüberlegten Verpflichtungen dar.
Vorzeitige Tilgung kein Problem
Der Konsument muss jedenfalls darüber informiert werden, dass er den Kredit vorzeitig zurück zahlen kann. Enthält der Kreditvertrag keine Angaben zum Recht auf vorzeitige Rückzahlung oder zum Anspruch auf Entschädigung, kann der Kreditgeber (also die Bank) keine Entschädigung verlangen. Oder anders gesprochen: Zahlt der Kreditkunde seinen Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig aus, so hat er keine Spesen zu tragen.
Bonitätsprüfung bringt Sicherheit für beide Seiten
Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss der Kreditgeber die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Bestehen Zweifel an der Kreditfähigkeit des Verbrauchers, so hat die Bank dies dem Kreditinteressenten auch entsprechend mitzuteilen.
Vergleichen Sie den Effektivzinssatz
Den besten Vergleichswert bietet der so genannte "Effektivzinssatz", der die „echten“ Kosten (bestehend aus Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Kontospesen, etc.) enthält, wie etwa die ING-DiBa Direktbank Austria aufmerksam macht. Anhand dieses Effektivzinssatzes werden Angebote erst wirklich vergleichbar. Natürlich reicht es nicht, die Information entgegen zu nehmen. Denn: erst der Vergleich macht Sie sicher. Erst durch eine Gegenüberstellung verschiedener Anbieter wird das beste Angebot deutlich, wie zum Beispiel der Biallo-Kredit-Vergleich zeigt.
Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich
Der Verbraucher kann von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Dies stellt einen Schutz vor möglicherweise unüberlegten Verpflichtungen dar.
Vorzeitige Tilgung kein Problem
Der Konsument muss jedenfalls darüber informiert werden, dass er den Kredit vorzeitig zurück zahlen kann. Enthält der Kreditvertrag keine Angaben zum Recht auf vorzeitige Rückzahlung oder zum Anspruch auf Entschädigung, kann der Kreditgeber (also die Bank) keine Entschädigung verlangen. Oder anders gesprochen: Zahlt der Kreditkunde seinen Kredit vor Ende der Laufzeit vollständig aus, so hat er keine Spesen zu tragen.
Bonitätsprüfung bringt Sicherheit für beide Seiten
Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss der Kreditgeber die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Bestehen Zweifel an der Kreditfähigkeit des Verbrauchers, so hat die Bank dies dem Kreditinteressenten auch entsprechend mitzuteilen.
Quelle biallo

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